Solgest®
Minipille Solgest® von Gedeon Richter



Preis ab 20.77 € + Behandlungsgebühr 9.99 €
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Die Minipille Solgest® von Gedeon Richter gehört zu den hormonellen oralen Verhütungsmitteln und wird von zahlreichen Frauen angewendet. Solgest® ist eine Minipille mit dem Wirkstoff Desogestrel und gehört somit zu den Gestagen-Mono-Präparaten. Aufgrund dessen ist die Pille auch für Frauen geeignet, die keine Östrogene einnehmen dürfen.
Preise
3 x 28 Tablette(n) - 20.77 €
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Informationen über Solgest®
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Die Pille Solgest® enthält das Gestagen Desogestrel, welches zu den weiblichen Geschlechtshormonen zählt. Solgest® gehört somit zu den Minipillen. Im Gegensatz zu den Kombinationspillen, die zusätzlich das (weibliche Sexualhormon) Östrogen enthalten, kann Solgest® somit auch von Patientinnen mit Kontraindikationen zur Anwendung von östrogenhaltigen Pillen verwendet werden.
Desogestrel bewirkt bei korrekter Einnahme eine effektive Schwangerschaftsverhütung durch zwei primäre Mechanismen. Die Desogestrel-Minipille führt einerseits zu einer Unterdrückung des Eisprunges und andererseits zu einer Verdickung des Zervixschleimes, wodurch es den männlichen Spermien erschwert wird einzudringen.
Die Minipille Solgest® bietet wie alle hormonellen Verhütungsmittel keinen Schutz gegen sexuell-übertragbare Erkrankungen wie HIV oder Gonorrhoe. Zum Schutz vor Geschlechtserkrankungen sollten Verhütungsmittel wie Kondome angewendet werden.
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Die Entstehung von unreiner Haut und Akne ist durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Unter anderem kommt es durch den Einfluss von männlichen Geschlechtshormonen zu einer verstärkten Verhornung und Talkproduktion. Östrogenhaltige Kontrazeptiva können diesen Effekt auf das Hautbild reduzieren und dadurch zu einer Verbesserung der Symptomatik beitragen. Aus diesem Grund sind somit östrogenfreie Präparate wie der Minipille Solgest® nicht zur Therapie von Akne und unreiner Haut geeignet, da in der Regel keine Besserung erzielt werden kann.
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Solgest® kann bei Mädchen und jungen Frauen ab 18 Jahren als orales hormonelles Verhütungsmittel verwendet werden. Es liegen allerdings keine Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit der Minipille Solgest® mit dem Gestagen Desogestrel bei Patientinnen unter 18 Jahren vor, sodass zu einem alternativen Präparat geraten werden sollte.
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Die Antibabypille Solgest® kann zwischen dem 21. und 28. Tag nach der Geburt eingenommen werden. In diesem Fall liegt ab dem ersten Tag der Anwendung ein kontrazeptiver Schutz vor. Wird mit der Einnahme allerdings erst nach diesem Zeitraum begonnen, ist der Schutz erst nach den ersten 7 Tagen im ersten Zyklus gewährleistet.
Solgest® kann auch während der Stillzeit angewendet werden, da keinerlei Auswirkungen des Wirkstoffes auf das Kind bekannt sind. Während einer bestehenden oder vermuteten Schwangerschaft sollte die Pille allerdings auf keinen Fall eingenommen werden.
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Die Einnahme der Pille Solgest® mit dem Wirkstoff Desogestrel kann einen negativen Einfluss auf eine bestehende Brustkrebserkrankung haben. Dabei werden vor allem Tumoren, die sich unter dem Einfluss von Hormonen vergrößern, benannt. Diese hormonsensitiven Mammakarzinome können durch die Einnahme der Antibabypille und dadurch orale Hormonsubstitution in ihrem Wachstum stimuliert werden. Eine Medikation mit der Pille Solgest® ist somit bei Tumoren, die sensitiv auf Gestagene wie Desogestrel reagieren, kontraindiziert. Auch andere Tumoren, die diese Eigenschaft besitzen, können eine Kontraindikation darstellen.
Die Neuerkrankungsrate von Brustkrebs bei Frauen beträgt ungefähr 72.000 in Deutschland. Bei Patientinnen, die die Pille einnehmen wurden leicht erhöhte Erkrankungsraten gefunden. Unklar ist jedoch, ob dieses erhöhte Risiko auf die Einnahme der Pille oder andere Ursachen wie die erhöhte Frequenz von Kontrolluntersuchungen beim Gynäkologen bedingt ist.
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Bei bereits bekannten thrombotischen Ereignissen wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Blutgerinnsel der Lunge oder Beines sollte mit einem Arzt besprochen werden ob die Minipille Solgest® angewendet werden kann. Auf der Grundlage von zahlreichen Studien ist bekannt, dass die Anwendung einer kombinierten Pille das Risiko zur Entstehung von Blutgerinnseln (Thrombose) bei den Anwenderinnen erhöht. Es wird vermutet, dass das Risiko bei der Einnahme von Minipillen nicht signifikant erhöht ist.
Aufgrund der Schwere des Ereignisses und der weitreichenden Folgen bis hin zum Tod darf jedoch eine Einnahme des Präparates bei bereits stattgefundenen Ereignissen, die durch ein Blutgerinnsel ausgelöst wurden, nicht erfolgen.
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Bei der Einnahme von Antiepileptika bei einer Epilepsie oder beispielsweise zur Behandlung von bipolaren Störungen kann es zu Wechselwirkungen mit dem hormonellen Kontrazeptivum kommen. Aufgrund der Interaktion der Arzneimittel kann der Schwangerschaftsschutz somit vermindert sein. Dies trifft auch auf andere hormonelle Verhütungsmethoden wie vaginale Verhütungsringe, Verhütungspflaster oder die „Pille danach“ zu.
Bei der Wahl und Beratung bezüglich der Verhütung bei Antiepileptikaeinnahme spielt vor allem auch das genaue Arzneimittel eine Rolle. Nicht alle Wirkstoffe interagieren mit hormonellen Verhütungsmitteln, sodass eine Beratung individuell durch den betreuenden Arzt erfolgen sollte.
Grundsätzlich sind jedoch Minipillen aufgrund ihres geringen hormonellen Dosisanteils besonders anfällig für die Wirkungsreduktion.
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Die Pille Solgest® kann direkt im Anschluss an andere Verhütungsmittel genutzt werden. Wurde vor Anwendung der Minipille ein anderes hormonelles Verhütungsmittel genutzt, ist gegebenenfalls von einem verminderten Schutz in der Anfangsphase auszugehen. In diesen Fällen richtet sich der Zeitpunkt des einsetzenden Schwangerschaftsschutzes nach der Art des vorhergegangenen Präparates und dem Zeitpunkt der Einnahme.
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Die Einnahme von Solgest® erfolgt an 28 Tagen zur jeweils gleichen Tageszeit. Innerhalb der Einnahmezeit kann es zu Zwischen- oder Schmierblutungen kommen, die keine Aussage über die Wirksamkeit der Pille haben. Nach Ende des Blisterstreifens wird die weitere Anwendung direkt mit dem nächsten Streifen ohne Pillenpause fortgesetzt. Die Einnahme sollte unzerkaut mit Wasser erfolgen.
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Bei der Einnahme der Minipille Solgest® über die übliche Dosis hinaus wurden bis jetzt keine gesundheitsschädlichen Wirkungen bekannt. Im Rahmen der Überdosierung kann es jedoch zu Beschwerden des Magen-Darm-Traktes wie Übelkeit und Erbrechen sowie leichten Blutungen aus der Vagina kommen. Bei weiteren Symptomen, Verschlechterung der Symptomatik sowie Bedarf an weiteren Informationen suchen Sie bitte einen Arzt auf.
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Die Minipille Solgest® kann im Rahmen ihrer Wirkung und Verstoffwechselung mit anderen Medikamenten in Wechselwirkung treten. Bei der Einnahme von zusätzlichen Arzneimitteln zur Behandlung von Erkrankungen kann es deshalb zu einer Wirkungsreduktion der Pille Solgest® kommen und somit die Schwangerschaftsverhütung beeinträchtigt werden. Eine Veränderung der Dosierung ist jedoch nicht möglich. Es empfiehlt sich der zusätzliche Schutz durch eine andere (Verhütungsmethode) wie beispielsweise die Anwendung von Kondomen.
Zu den Präparaten, die mit der Pille Solgest® in Wechselwirkung treten, gehören unter anderem:
- Medikamente zur Behandlung von Epilepsie wie Phenytoin, Carbamazepin, Oxcarbazepin
- Arzneimittel zur Tuberkulose Behandlung wie Rifampicin
- HIV-Antiinfektiva wie Ritonavir
- Präparate zur Bekämpfung von Pilzinfektionen wie Griseofulvin
- Medizinische Aktivkohle
- Johanniskraut (Hypericum perforatum)
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Eine Filmtablette der Minipille Solgest® enthält 75 Mikrogramm Desogestrel. Das Gestagen stellt den Wirkstoff des Präparates dar und dient der Schwangerschaftsverhütung.
Neben dem Hormon enthält Solgest®:
- Lactose-Monohydrat
- Kartoffelstärke
- Povidon K-30
- Hochdidsperses Siliciumdioxid
- Staerinsäure
- Magnesiumstearat
- all-rac-alfa-Tocopherol
- Titandioxid E171
- Macrogol 3000
- Talkum
Bei Allergien gegen die oben genannten Inhaltsstoffe sollte die Minipille Solgest® nicht eingenommen werden und auf ein alternatives Präparat zurückgegriffen werden.
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Die Pille Solgest® enthält pro Filmtablette 64,08 mg Lactose-Monohydrat. Aufgrund dessen ist eine Unverträglichkeit bei Lactoseintoleranz möglich. Bei einer bekannten Intoleranz sollte eine genaue Absprache mit dem Arzt erfolgen.
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Die Minipille Solgest® kann auch Nebenwirkungen mit sich bringen, die in unterschiedlicher Häufigkeit und Schwere bei den Anwenderinnen auftreten.
Bei 1 von 10 Anwenderinnen (häufig):
- Veränderungen der Stimmung
- Depression
- Verminderte Libido
- Kopfschmerzen und Übelkeit
- Akne
- Schmerzen der Brust
- Veränderungen der Periode (Unregelmäßigkeiten sowie Ausbleiben)
Bei 1 von 100 Anwenderinnen (gelegentlich):
- Scheideninfektionen
- Haarausfall
- Erbrechen
- Müdigkeit
- Zysten der Eierstöcke
- Schmerzen während der Periode
- Probleme bei Tragen von Kontaktlinsen
Bei 1 von 1.000 Anwenderinnen (selten):
- Ausschläge der Haut und Hauterkrankungen
Durch die Anwendung von hormonellen Verhütungsmitteln kommt es ebenfalls zu einem erhöhten Risiko für das Auftreten von Thrombosen. Dies trifft allerdings eher auf kombinierte Pillen zu. Zudem gibt es Hinweise auf ein gesteigertes Risiko für Brustkrebs bei Patientinnen, die die Pille einnehmen.
Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sowie eigenes Abtasten der Brust sind somit von großer Bedeutung.
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Die meisten der oben aufgelisteten Nebenwirkungen haben nur geringe gesundheitliche Auswirkungen und machen keinen sofortigen Arztbesuch notwendig. Bei einigen Symptomen ist jedoch ein schneller Arztbesuch von immenser Wichtigkeit, um weitreichende Folgen zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem:
- starke Vaginalblutungen
- Vermutung auf eine Schwangerschaft
- Zeichen einer Thrombose wie starke Schmerzen oder Schwellungenam Bein oder Husten, Schmerzen in der Brust sowie Atemnot (Lungenthrombose)
- starke Bauchschmerzen
- Veränderungen der Brust
- Immobilisation oder Operationen (Erhöhung des Thromboserisikos)

Beverley Kugler ist seit November 2018 Ärztin bei ZAVA Deutschland. Sie studierte Medizin am University College London (UCL) und schloss das Studium 2010 mit Auszeichnung ab. Im Anschluss war sie an verschiedenen Krankenhäusern in London tätig, bevor sie 2016 Teil des deutschen Ärzteteams von ZAVA wurde.
Lernen Sie unsere Ärzte kennenLetzte Änderung: 04 Jul 2019




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