Hyperhidrose-Medikament bei ZAVA anfragen

Hyperhidrose (übermäßiges Schwitzen) ist kein rein kosmetisches Problem, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung. Wir von ZAVA wissen das und lassen Sie nicht allein! Denn: Krankhaftes Schwitzen lässt sich heutzutage sehr gut behandeln – und das auch online.

Preis ab 54.92 € + Behandlungsgebühr 19.99 €

Einer unserer Ärzte wird Ihre Anfrage in Kürze bearbeiten. Falls medizinisch sinnvoll, erhalten Sie ein Rezept für ein Hyperhidrose-Medikament. Wie funktioniert ZAVA?

Mit Hyperhidrose sind Sie nicht allein: Über 4,5 Millionen Menschen in Deutschland und Österreich leiden unter einer übermäßigen Schweißproduktion. Doch nur etwa jeder 3. von ihnen holt sich ärztliche Hilfe. Wir wollen das ändern und den Zugang zu einer geeigneten Behandlung für Sie so einfach wie möglich machen!

So können wir Ihnen helfen:

✓ Professionelle und diskrete Einschätzung Ihrer Symptome durch einen unserer erfahrenen Ärzte.

✓ Medikamentöse Behandlung Ihrer axillären Hyperhidrose mit Axhidrox®, einer schweißreduzierenden Creme zum Auftragen.

✓ Einfache und schnelle Nachsorge per kostenlosem Nachrichtenaustausch über Ihr Patientenkonto.


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Hyperhidrose (starkes Schwitzen)

Verfügbar. Preis ab 54.92 € + Behandlungsgebühr 19.99 €

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Häufig gestellte Fragen

Was hilft wirklich bei Hyperhidrose?

Die richtige, individuelle Behandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Beispielsweise davon, wie stark die Hyperhidrose ausgeprägt ist, an welchen Körperstellen sie auftritt (z.B. nur im Bereich der Achseln oder am gesamten Körper) und ob eine erkennbare Ursache, etwa eine bestimmte Grunderkrankung, die Beschwerden auslöst. Je nachdem gibt es eine Vielzahl an Behandlungsmöglichkeiten, wie Cremes zum Auftragen, Tabletten zum Einnehmen, Botox-Therapien oder im letzten Schritt operative Eingriffe. Der Hausarzt ist der 1. Ansprechpartner, wenn es um die Behandlung der Hyperhidrose geht.

Was gibt es in der Apotheke gegen starkes Schwitzen?

In der Apotheke gibt es zahlreiche Produkte, die gegen starkes Schwitzen helfen können, etwa Cremes, Deos, Tabletten, Tees oder auch Extrakte. Je nach Wirkstärke, Neben- sowie Wechselwirkungen sind diese Mittel verschreibungspflichtig oder rezeptfrei erhältlich. Da die tatsächliche Wirksamkeit einer Behandlung immer individuell verschieden ist, sollten sich Betroffene von einem Apotheker beraten lassen oder vorab das Gespräch mit einem Arzt suchen.

Kann Hyperhidrose wieder verschwinden?

Bei Erwachsenen kann die Hyperhidrose im Normalfall nicht von selbst verschwinden. Es sei denn, sie ist auf eine Grunderkrankung zurückzuführen, die erfolgreich behandelt wird. Trotzdem ist Hyperhidrose eine Krankheit, die sehr gut therapiert werden kann. Zur Auswahl stehen beispielsweise Cremes, Deos, Tabletten, Botox-Behandlungen oder als letzter Schritt auch operative Eingriffe. Der Arzt kann eine passende Therapie empfehlen – abhängig von der Art der Beschwerden.

Bei Jugendlichen sieht die Situation etwas anders aus: Hier gibt es einige Berichte, dass sich die Hyperhidrose mit Abschluss der Pubertät von selbst legt.

Wann zahlt die Krankenkasse die Behandlung einer Hyperhidrose?

Die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen Hyperhidrose werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Entscheiden sich Betroffene für freiverkäufliche Präparate oder eine private Therapie, müssen sie die Kosten selbst tragen. Bei einer Behandlung mit Botox hingegen kommt es darauf an, ob alle anderen Therapiemethoden bereits versagt haben. In diesem Fall macht es Sinn, sich individuell bei der zuständigen Krankenkasse zu erkundigen.

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Medizinisch geprüft von:
Dr. med. Ulrike Thieme Fachärztin für Neurologie, Medizinische Leiterin

Dr. med. Ulrike Thieme ist Medizinische Leiterin bei ZAVA und seit 2018 Teil des Ärzteteams. Ihre Facharztweiterbildung im Bereich Neurologie schloss sie 2018 ab. Vor ihrer Tätigkeit bei ZAVA arbeitete Dr. med. Ulrike Thieme an einem klinischen Forschungsprojekt über neurodegenerative Erkrankungen am National Hospital for Neurology and Neurosurgery, London.

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Letzte Änderung: 03 Feb. 2023






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