Sibutramin: Illegaler Wirkstoff mit Gesundheitsrisiko

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Medizinisch geprüft von

Denise Drechsel

Letzte Änderung: 02 Feb 2023

Sibutramin hat eine appetithemmende Wirkung und wurde deshalb früher im Medikament Reductil® zur Behandlung von starkem Übergewicht eingesetzt. Nach 2010 bekam der Inhaltsstoff aufgrund der erheblichen Nebenwirkungen keine Zulassung mehr. Trotzdem enthalten immer noch viele fragwürdige Nahrungsergänzungsmittel Sibutramin: Die illegalen Produkte werden dabei als Schlankheitsmittel beworben und in Online-Shops aus dem Ausland vertrieben. ZAVA erklärt, welche Auswirkungen die verbotene Substanz auf den Körper hat und welche sicheren Sibutramin-Alternativen auf dem Arzneimittelmarkt erhältlich sind.

Inhalt
Sibutramin-Tabletten aus einer mit einem Maßband umwickelten Dose
 

Kurzübersicht

Das ist Sibutramin: Bis ins Jahr 2010 haben Ärzte Medikamente mit Sibutramin als Appetithemmer verschrieben. Der Wirkstoff zeigt Effekte im Gehirn, durch die Betroffene weniger Appetit verspüren und in der Folge geringere Mengen an Nahrung zu sich nehmen. Dies begünstigt einen Gewichtsverlust.

Gefährliche Nebenwirkungen: Aufgrund der starken und teils lebensbedrohlichen Nebenwirkungen auf das Herz-Kreislauf-System verloren Abnehmmittel mit Sibutramin ihre Zulassung. Dennoch enthalten manche illegalen Nahrungsergänzungsmittel immer noch Sibutramin.

Legale Alternativen: Ein wirksamer und legaler Behandlungsansatz bei starkem Übergewicht und Adipositas besteht aus der Kombination aus kalorienreduzierter Ernährung, Bewegung und unter Umständen Medikamenten zum Abnehmen. Zum Beispiel kommen Mittel wie Orlistat-ratiopharm® 120 mg oder Xenical® 120 mg infrage. Über den Service zum Thema Gewicht verlieren fragen Sie bei den Ärzten von ZAVA ganz einfach eine individuelle Behandlungsempfehlung an.

Was ist Sibutramin und welche Wirkung hat es?

Die Wirkung von Sibutramin hängt mit den Hormonen Serotonin und Noradrenalin zusammen. Beide sind sogenannte Neurotransmitter – also Botenstoffe, die eine Kommunikation zwischen den Nervenzellen ermöglichen. Sibutramin verhindert eine Aufnahme von Serotonin und Noradrenalin in den Nervenzellen des Gehirns. Deshalb bezeichnet man Sibutramin auch als Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SNRI).

Dieser Wirkmechanismus von Sibutramin löst Erfahrungen zufolge im Körper die folgenden Effekte aus:

  • Das Sättigungsgefühl verstärkt sich.
  • Der Appetit wird gehemmt.
  • Die Anwender nehmen geringere Mengen an Nahrung zu sich.

Wegen dieser Auswirkungen fand Sibutramin vor dem Verbot Anwendung in Arzneimitteln, die eine Gewichtsreduktion bei schwer übergewichtigen Personen mit einem Body-Mass-Index (BMI) von 30 kg/m2 oder höher unterstützen sollten. In der EU war der Inhaltsstoff beispielsweise im Appetitzügler Reductil® enthalten.

Eine Studie von 2009 untersuchte 5 Jahre lang die Wirkung von Sibutramin. Die Probanden litten an starker Adipositas sowie Typ-2-Diabetes (Diabetes mellitus) oder einer Herzerkrankung. Das Ergebnis: Bei etwa 11,4 % der Teilnehmer ließen sich problematische Auswirkungen auf das Herz sowie die Blutgefäße (kardiovaskuläre Ereignisse) feststellen – dazu zählten Bluthochdruck, Schlaganfälle und Herzinfarkte. Der erzielte Gewichtsverlust war gleichzeitig so gering, dass er im Verhältnis keinen Effekt auf die Gesundheit der Probanden hatte. Experten gehen davon aus, dass Sibutramin weltweit mit mindestens 49 Todesfällen in Verbindung steht.

Aus diesem Grund sprach die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) 2010 die Notwendigkeit aus, die Zulassung von sibutraminhaltigen Präparaten bis auf Weiteres ruhen zu lassen. Der Verkauf von Medikamenten wie Reductil® ist seitdem in Deutschland verboten.

Erhältlich sind je nach medizinischer Eignung jedoch Präparate zum Abnehmen, die andere Wirkstoffe enthalten – wie beispielsweise Orlistat-ratiopharm® 120 mg und diese Arzneimittel:

Ist der Appetithemmer Sibutramin gefährlich?

Ja, der Wirkstoff Sibutramin kann die Gesundheit und vor allem das Herz-Kreislauf-System erheblich beeinträchtigen: Eine Studie bestätigte, dass die Behandlung mit sibutraminhaltigen Präparaten die Wahrscheinlichkeit erhöht, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden. Deshalb ist Sibutramin seit 2010 nicht mehr als Arzneistoff zugelassen. Der Verkauf von Medikamenten, die Sibutramin enthalten, ist ein Verstoß gegen das Gesetz und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Darüber hinaus stehen folgende, sehr häufige Nebenwirkungen (mehr als 1 von 10 Anwendern) mit Sibutramin in Verbindung:

  • Verstopfung
  • Mundtrockenheit
  • Schlaflosigkeit

Zu den häufigen Nebenwirkungen (1-10 Anwender von 100) des illegalen Arzneiwirkstoffs zählen unter anderem:

  • Herzrasen
  • Herzrhythmusstörungen
  • erhöhter Blutdruck
  • Übelkeit
  • Kopfschmerzen
  • Angstzustände
  • Schwitzen
  • Störungen des Geschmackssinns

Wichtiger Hinweis: Trotz des Verbots ist Sibutramin häufig in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten. Dubiose Onlineshops, die oft im Ausland ansässig sind, verkaufen diese Präparate als „natürliche Schlankheitsmittel“. Dazu gehören auch Tees, die angeblich die Gewichtsabnahme unterstützen sollen. Besonders gefährlich: Meist ist Sibutramin in der Inhaltsliste nicht aufgeführt. Sehen Sie also vom Kauf derartiger Präparate ab, wenn Sie der Bezugsquelle nicht vertrauen. Sollten Sie nach der Einnahme eines vergleichbaren Produkts eine der genannten Nebenwirkungen wahrnehmen, kontaktieren Sie umgehend einen Arzt.

Was sind die Gegenanzeigen von Sibutramin?

Auch als Sibutramin in Arzneimitteln wie Reductil® noch zugelassen war, bestand bei der Behandlung ein hohes Risiko für die Gesundheit von Adipositas-Patienten. Deshalb rieten Ärzte speziell bei den folgenden Gegenanzeigen von der Einnahme entsprechender Medikamente ab:

  • Verengung oder Verkalkung der Herzkranzgefäße (koronare Herzkrankheit)
  • geschwächte Herzfunktion (Herzinsuffizienz)
  • Herzrhythmusstörungen
  • Durchblutungsstörung der Körperarterien (arterielle Verschlusskrankheit)
  • Schlaganfälle
  • Magersucht
  • zeitgleiche Einnahme mit Antidepressiva (MAO-Hemmern)

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) stellte 2009 weiterhin fest, dass Sibutramin eine ernstzunehmende Gesundheitsgefährdung darstellt – vor allem für genau die Personen, die eigentlich von der Wirkung profitieren sollten. Schließlich gehen die genannten Symptome oft mit dem Krankheitsbild einer Adipositas einher. Somit stufte man Sibutramin als Therapiemaßnahme bei starkem Übergewicht als gefährlich ein.

Kann man in Deutschland Medikamente mit Sibutramin kaufen?

Nein. Sibutraminhaltige Medikamente, die als Appetitzügler eine Gewichtsreduktion begünstigen sollen, sind in Deutschland verboten. Im Jahr 2010 wurde allen entsprechenden Präparaten die Zulassung entzogen.

Eine problematische Ausnahme sind Nahrungsergänzungsmittel. Diese Produktgruppe zählt offiziell zu den Lebensmitteln ­– die Hersteller müssen sich deshalb nicht an Gesetze halten, die Arzneimittel betreffen. Häufig findet sich Sibutramin darum in Präparaten, die als „natürliche Schlankmacher“ beworben und vor allem über zwielichtige Shops im Internet verkauft werden.

Die Gefahr: Meist ist Sibutramin in der Inhaltsstoffliste nicht ausgewiesen – und die Wirkstoffdosis wesentlich höher als in den früher zugelassenen Medikamenten (10 bis 15 mg).

Gut zu wissen: Seien Sie vorsichtig bei Nahrungsergänzungsmitteln, die als „Schlankmacher“ bezeichnet werden und angeblich 100 % natürliche Wirkstoffe enthalten – aber eine Wirkung versprechen, die mit verschreibungspflichtigen Medikamenten vergleichbar wäre. Hinweise dafür finden sich auch in Produktbewertungen, die Anwender in Foren oder auf der Verkaufswebsite angeben. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass das Produkt versteckte, illegale Substanzen wie Sibutramin enthält. Fragen Sie im Zweifel immer Ihren Arzt oder Apotheker, ob Sie Nahrungsergänzungsmittel bedenkenlos einnehmen können.

Legale Sibutramin-Alternativen bei sicheren Quellen anfragen

Wer unter starkem Übergewicht oder Adipositas leidet, ist keinesfalls auf fragwürdige Nahrungsergänzungsmittel angewiesen. Schließlich gibt es auch einige rezeptpflichtige Medikamente zum Abnehmen, die medizinisch sorgfältig geprüft sind und in Kombination mit einer kalorienreduzierten Diät sowie körperlichen Übungen den Abnehmprozess positiv beeinflussen können. Eine legale Alternative stellen beispielsweise diese Arzneimittel dar:

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihr Gewicht reduzieren müssen und sich dabei medizinische Unterstützung wünschen, können Sie über den Service von ZAVA eine Behandlung anfragen. Im ersten Schritt füllen Sie den kurzen medizinischen Fragebogen aus: Nach der Auswertung erarbeiten die Ärzte von ZAVA eine individuelle Therapieempfehlung nach Ihren persönlichen Bedürfnissen – und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Wunschgewicht.

Sie haben bereits ein Adipositas-Medikament über ZAVA erhalten, möchten jedoch mehr über mögliche Nebenwirkungen oder die richtige Dosierung erfahren? Über Ihr Patientenkonto können Sie die Ärzte von ZAVA ganz einfach per Nachrichten-Austausch kontaktieren – direkt und unkompliziert.

Häufig gestellte Fragen

Wie wirkt Sibutramin?

Sibutramin ist ein Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer, der das Sättigungsgefühl verstärkt. Deshalb gehört der Wirkstoff zur Gruppe der Appetitzügler.

Sind Arzneimittel mit Sibutramin legal?

Nein, seit 2010 ist Sibutramin nicht mehr als Arzneistoff zugelassen. Grund dafür sind Folgeerkrankungen der Patienten wie vermehrte Herzinfarkte sowie Schlaganfälle, die eine Studie dem Wirkstoff zuordnen konnte.

Ich habe ein Nahrungsergänzungsmittel zum Abnehmen eingenommen – war Sibutramin darin?

Nebenwirkungen von Sibutramin sind Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen, Verstopfungen, Mundtrockenheit, Kopfschmerzen sowie Schlaflosigkeit. Sollten Sie nach der Einnahme des Produkts eine dieser Begleiterscheinungen bemerken, könnte es sich um illegale Sibutramin-Tabletten handeln. Suchen Sie in diesem Fall umgehend einen Arzt auf.

Kann ich Alternativen zu Sibutramin rezeptfrei erhalten?

Sibutramin-Alternativen sind in der Regel verschreibungspflichtig, denn Medikamente zur Adipositas-Therapie dürfen nur nach der Einschätzung eines Arztes verwendet werden. So lassen sich mögliche Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln klären.

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Medizinisch geprüft von:
Denise Drechsel Medizinische Autorin

Denise Drechsel unterstützt ZAVA bei der medizinischen Texterstellung und -prüfung. Sie ist Apothekerin und hat ihr Pharmaziestudium an der Freien Universität in Berlin 2017 abgeschlossen. Seit Erhalt der Approbation war Sie als Filialleiterin und angestellte Apothekerin in verschiedenen Apotheken tätig. Zurzeit befindet Sie sich in der Weiterbildung zur Fachapothekerin für Allgemeinpharmazie.

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