VIAGRA® rezeptfrei

Dr. Nadia Schendzielorz

Medizinisch geprüft von

Dr. Nadia Schendzielorz

Letzte Änderung: 10 Nov 2022

Es gibt im Internet einige Anbieter, die damit werben, VIAGRA® rezeptfrei zum Verkauf anzubieten. Der Erwerb von VIAGRA® ohne Rezept kann allerdings gesundheitliche Risiken sowie strafrechtliche Folgen mit sich bringen. Das Medikament unterliegt in Deutschland nicht ohne Grund der Rezept- und Apothekenpflicht. Im Januar 2022 wurde diese Regelung nochmals vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bekräftigt. Was also müssen von Erektionsstörungen betroffene Männer wissen?

Inhalt
Vorderseite einer Packung Viagra 50 mg mit 4 Filmtabletten von Pfizer
 

Der legale Weg: Der Online-Arzt

Lizenzierte Online-Arztpraxen wie ZAVA bieten eine legale Möglichkeit, VIAGRA® und seine Generika über das Internet zu erhalten. Wenn Sie sich für eine Behandlung mit Potenzmitteln interessieren, können Sie diese also bequem von zu Hause aus anfragen: Um Ihre Beschwerden und Ihren allgemeinen Gesundheitszustand mitzuteilen, füllen Sie einen kurzen medizinischen Fragebogen aus. Die Ärzte von ZAVA prüfen Ihre Angaben im Anschluss und stellen ein Rezept aus, wenn die Anwendung bei Ihnen geeignet ist. Das Medikament wird per Post zugestellt oder kann in einer Apotheke in der Nähe abgeholt werden.

Folgende Potenzmittel können Sie beispielsweise bei ZAVA anfragen – diskret und sicher:

VIAGRA® rezeptfrei kaufen: Auch nach den jüngsten Diskussionen nicht möglich

Ist ein Wirkstoff seit mehreren Jahren auf dem Markt und gut untersucht, besteht in Deutschland die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rezeptpflicht zu stellen. Wird dem stattgegeben, können entweder alle Medikamente mit diesem Wirkstoff rezeptfrei gekauft werden – oder lediglich bestimmte Dosierungen. Anfang des Jahres 2022 wurde ein solcher Antrag für Sildenafil, den Wirkstoff von VIAGRA®, in der Dosierung 50 mg diskutiert.

Bei Sildenafil entschied sich das Gremium des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte im Januar 2022 einstimmig gegen eine Freigabe. Wer Erektionsstörungen mit VIAGRA® oder einem seiner Generika behandeln möchte, braucht daher weiterhin eine ärztliche Verordnung. Diese Entscheidung soll die Sicherheit von Anwendern auch künftig sicherstellen.

Argumente für den rezeptfreien Verkauf von Sildenafil

Einige Experten sprachen sich im Vorfeld dafür aus, Sildenafil 50 mg von der Rezeptpflicht zu befreien. Sie brachten dazu mehrere Argumente vor, zum Beispiel:

  • die damit entzogene oder zumindest geschmälerte Grundlage illegaler Anbieter (und damit verbundener Gefahren)
  • die bisherigen, positiven Erfahrungen mit der Anwendung von Sildenafil

Argumente gegen den rezeptfreien Verkauf von Sildenafil

Dass der Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte den Antrag abgelehnt hat, geht auf unterschiedliche Gründe zurück:

  • die Vorbeugung von Medikamentenmissbrauch und einer unnötigen Anwendung von Potenzmitteln
  • die Gefahr, körperliche Erkrankungen, insbesondere Herz-Kreislauf-Probleme, andernfalls zu spät als Auslöser für die Erektionsstörungen zu erkennen und zu behandeln
  • keine Anpassung der Dosierung je nach Ansprechen des Patienten
  • die richtige Einschätzung von Nebenwirkungen und Gegenanzeigen

Obwohl PDE-5-Hemmer wie VIAGRA® verhältnismäßig sichere Medikamente sind, können sie vor allem in Kombination mit anderen Medikamenten, zum Beispiel Nitraten, gefährlich für die Gesundheit sein. Die Sicherheit der Anwender muss hier oberste Priorität haben – sie wird derzeit nicht durch etwaige Vorteile einer Rezeptfreiheit aufgewogen. Daher beurteilt weiterhin ein Arzt, ob sich im jeweiligen Fall die Behandlung mit Sildenafil eignet.

Bitte beachten Sie: VIAGRA® rezeptfrei zu kaufen, ist auch in Zukunft keine (legale) Option. Angebote im Internet, die eigentlich verschreibungspflichtige Potenzmittel rezeptfrei bewerben, sind somit als unseriös anzusehen und sollten weiterhin gemieden werden.

Wieso ist VIAGRA® nicht ohne Rezept erhältlich?

VIAGRA® kann nicht ohne Rezept erworben werden, da das Medikament auch bei richtiger Anwendung zu Neben- und Wechselwirkungen führen kann. Nutzen und Risiken muss also immer ein Arzt abwägen.

In Deutschland entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit unter Zustimmung des Bundesrates, ob ein Medikament als rezeptpflichtig eingestuft wird. Die Rezeptpflicht dient dabei dem Schutz des Patienten. Nach eingehender Prüfung wurde VIAGRA® bei Markteinführung als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eingestuft, da das Medikament auch bei richtiger Anwendung zu Neben- und Wechselwirkungen führen kann. Zudem soll die Rezeptpflicht verhindern, dass das Potenzmittel missbräuchlich, also ohne Vorliegen einer Erektionsstörung, eingenommen wird.

Warum können rezeptfrei erworbene Potenzmittel ein Risiko für die Gesundheit darstellen?

Verschreibungspflichtige Potenzmittel wie VIAGRA®, die illegalerweise ohne Rezept gekauft werden, können aus verschiedenen Gründen ein Risiko für die Gesundheit darstellen.

In diesen Artikeln erfahren Sie mehr über mögliche Nebenwirkungen von VIAGRA® und den Wechselwirkungen.

Fehlende fachlich-medizinische Beratung

VIAGRA® wurde nicht ohne Grund als verschreibungspflichtiges Medikament eingestuft. So kann das Potenzmittel zum Beispiel in Verbindung mit Alphablockern, die zur Behandlung von Bluthochdruck verschrieben werden, zu einem lebensgefährlichen Blutdruckabfall führen.

Bitte beachten Sie: Nur ein Arzt kann basierend auf den Angaben des Patienten darüber entscheiden, ob die Anwendung eines Medikamentes – in diesem Fall von VIAGRA® – bedenkenlos ist.

Die Online-Arztpraxis von ZAVA ermöglicht nicht nur eine sichere, ärztlich begleitete Behandlung Ihrer Erektionsstörungen – Sie können sie auch ganz bequem von zu Hause aus anfragen. Dazu gibt es einen speziell entwickelten, kurzen medizinischen Fragebogen: Füllen Sie ihn aus, stellen Sie den ZAVA Ärzten alle Informationen zur Verfügung, die sie brauchen, um Ihren Gesundheitszustand einzuschätzen. Eignet sich die Anwendung von VIAGRA® bei Ihnen, erhalten Sie ein Rezept.

Haben Sie Rückfragen zu Ihrer Therapie oder ganz konkret zur Anwendung von VIAGRA®, können Sie die Nachrichtenfunktion in Ihrem Patientenkonto nutzen. Völlig kostenfrei erreichen Sie dort unsere Ärzte.

Medikamentenfälschungen

Werden rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept verkauft, hat man es dabei häufig mit Arzneimittelfälschungen zu tun, die zu Dumpingpreisen angeboten werden. Wer eine günstige Alternative zu VIAGRA® sucht, ist daher mit einem der zahlreichen zugelassenen VIAGRA®-Generika besser beraten.

Bitte beachten Sie, dass Medikamentenfälschungen zumeist in Billiglohnländern produziert werden und somit nicht den in der EU geltenden Hygienevorgaben und -kontrollen unterliegen. Neben möglichen Verunreinigungen kann es sein, dass die Dosierung zu niedrig oder viel zu hoch ist. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt deshalb ausdrücklich davor, Medikamente aus unsicherer Quelle zu kaufen und einzunehmen.

Wieso ist VIAGRA® in Großbritannien rezeptfrei erhältlich?

Es gibt einige Länder, in denen VIAGRA® beziehungsweise Medikamente mit dem gleichen Wirkstoff wie VIAGRA® (Sildenafil) rezeptfrei erhältlich sind. So hat zum Beispiel die britische Arzneimittelaufsicht auf Antrag des Original-Herstellers Pfizer eine Neubewertung der Dosierung von 50 mg vorgenommen. Sie kam zu dem Schluss, dass die gesundheitlichen Risiken für Anwender bei einer rezeptfreien Abgabe vertretbar sind. Außerdem sollte durch diesen Schritt der Handel mit illegalen und potenziell verunreinigten Schwarzmarkt-Präparaten eingedämmt werden.

In Großbritannien kann man daher seit dem Frühjahr 2018 zum Beispiel VIAGRA® CONNECT in der Dosierung von 50 mg rezeptfrei kaufen. Das Medikament unterliegt aber weiterhin der Apothekenpflicht. VIAGRA® CONNECT ist dabei in der Zusammensetzung identisch mit dem rezeptpflichtigen VIAGRA® in der Dosierung 50 mg.

Einschränkungen beim Kauf von VIAGRA® CONNECT in UK

VIAGRA® CONNECT 50 mg ist in Großbritannien zwar nicht mehr rezeptpflichtig, die Abgabe ist jedoch weiterhin an einige Kriterien gebunden:

So darf das Medikament nur an Personen älter als 18 Jahre ausgegeben werden und ist ausschließlich in Apotheken erhältlich. Britische Apotheker sind dazu verpflichtet, ihren Patienten Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand und den Symptomen der Erektionsstörung zu stellen. So soll eine Gesundheitsgefährdung durch die Einnahme von VIAGRA® CONNECT, beispielsweise durch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, ausgeschlossen werden. Außerdem raten die Apotheker dazu, einen Arzt aufzusuchen, um die Ursachen der Störung abklären zu lassen.

VIAGRA® CONNECT ist auch in Großbritannien ausschließlich in der Dosierung von 50 mg ohne Rezept erhältlich. VIAGRA® 25 mg und VIAGRA® 100 mg sind weiterhin rezeptpflichtig.

Kann ich VIAGRA® CONNECT aus England bestellen?

Nein. Grund hierfür ist die fehlende Zulassung von VIAGRA® CONNECT für den deutschen Markt. Nicht zugelassene Arzneimittel unterliegen nach § 73 des Arzneimittelgesetzes (AMG) dem sogenannten Verbringungsverbot und dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden – wer das Medikament aus England bestellt, macht sich somit strafbar. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Kann der Erwerb von VIAGRA® rezeptfrei aus dem Ausland strafrechtliche Folgen haben?

Der Erwerb von VIAGRA® bei nicht-zertifizierten Online-Apotheken OHNE die Vorlage eines gültigen ärztlichen Rezeptes ist gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Online-Apotheke ihren Sitz im In- oder Ausland hat.

Wichtig: Sie können VIAGRA® aber bei einer zertifizierten Online-Apotheke im europäischen Ausland unter Vorlage eines gültigen ärztlichen Rezeptes bestellen. Das ist vollkommen legal – Sie brauchen also nichts zu befürchten.

Hinweis: Der Versandhandel nach Deutschland ist für ausländische Versandapotheken möglich, wenn sie nach nationalem Recht dazu befugt sind und dabei ähnlichen Standards folgen wie Deutschland. Derzeit gilt die offizielle Erlaubnis für die folgenden Länder:

  • Island
  • Niederlande (nur wenn auch eine Präsenzapotheke betrieben wird)
  • Schweden (nur verschreibungspflichtige Medikamente)
  • Tschechien (nur rezeptfreie Medikamente)
  • Großbritannien

Mehr Informationen zum Versand von Medikamenten nach Deutschland finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Häufig gestellte Fragen

Ist VIAGRA® immer noch rezeptpflichtig?

Ja, VIAGRA® unterliegt immer noch der Rezeptpflicht. Das bedeutet, Patienten können das Potenzmittel nur erhalten, wenn es ihnen ein Arzt verschreibt. Anfang 2022 wurde diese Regelung nochmals vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bekräftigt, um Anwender zu schützen.

Kann man VIAGRA® bekommen, ohne zum Arzt zu gehen?

Nein, um mit VIAGRA® behandelt zu werden, benötigt man immer ein vom Arzt ausgestelltes Rezept. Wer eine Online-Arztpraxis besucht, kann die Therapie aber anfragen, ohne das Haus zu verlassen – bei ZAVA füllen Patienten beispielsweise einen kurzen medizinischen Fragebogen aus. Die Ärzte von ZAVA prüfen anschließend die Angaben und verordnen das Potenzmittel, wenn die Anwendung im individuellen Fall geeignet ist.

In welchem Land gibt es VIAGRA® ohne Rezept?

VIAGRA® gibt es in verschiedenen europäischen Ländern ohne Rezept zu kaufen. Betroffene von Erektionsproblemen erhalten zum Beispiel in Großbritannien Potenzmittel mit 50 mg Sildenafil, dem Wirkstoff in VIAGRA®, ohne eine ärztliche Verordnung. In England, Schottland, Wales und Nordirland wird ein entsprechendes Produkt unter dem Namen VIAGRA® CONNECT vertrieben.

Wie kommt man rezeptfrei an VIAGRA®?

In Deutschland ist es nicht möglich, VIAGRA® ohne ein Rezept zu erhalten. Werben Anbieter damit, VIAGRA® rezeptfrei zu verkaufen, handelt es sich dabei um illegale Angebote. Der Erwerb ist in diesem Fall strafbar – schlimmstenfalls nehmen Anwender gefährliche Medikamentenfälschungen ein.

Wie bekomme ich ein Rezept für VIAGRA®?

Um Erektionsstörungen mit VIAGRA® behandeln zu lassen, wenden sich Patienten an einen Arzt – entweder vor Ort oder in einer Online-Arztpraxis wie ZAVA. Der Mediziner verschafft sich einen Überblick über die Beschwerden und mögliche Grunderkrankungen, bei Bedarf ordnet er körperliche Untersuchungen an. Kommt die Anwendung von VIAGRA® infrage, kann er ein entsprechendes Rezept ausstellen.

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Medizinisch geprüft von:
Dr. Nadia Schendzielorz Medizinische Autorin

Dr. Nadia Schendzielorz war von 2016 bis 2020 Apothekerin bei ZAVA und unterstützt das Team nun freiberuflich bei der medizinischen Textprüfung. Sie schloss ihr Studium der Pharmazie an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn ab. Im Anschluss arbeitete sie an ihrer Dissertation an der Universität von Helsinki in Finnland und promovierte erfolgreich im Fachbereich Pharmakologie.

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Letzte Änderung: 10 Nov 2022





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