Datenschutzeinwilligung und Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Datenschutzeinwilligung

Soweit wir, die ZAVA Deutschland GmbH, Hegestraße 40, 3. Stock, 20251 Hamburg, in Deutschland unter dem Namen “ZAVA” handelnd, als Betreiber der ZAVA App sowie der ZAVA GKV-Webseiten (zusammen als “ZAVA Plattform” bezeichnet) Informationen über Sie verarbeiten, wird dies in unserer Datenschutzerklärung beschrieben, die Sie hier noch einmal abrufen können.

Da bei der Nutzung der ZAVA Plattform zur Kontaktaufnahme an Ärzte personenbezogene Daten übermittelt werden, die auch – wenngleich sehr allgemein – gesundheitsbezogen sind, benötigen wir hierfür eine besondere rechtliche Grundlage. Da ZAVA nicht zum Kreise der „Angehörigen eines Heilberufs“ gehört, sondern ein eigenständiger Plattform-Betreiber ist, benötigen wir daher Ihre ausdrückliche Einwilligung in diese Datenverarbeitung, um unsere Dienstleistungen erbringen und Ihnen die Nutzung der ZAVA Plattform ermöglichen zu können.

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

Gleichzeitig ist der von Ihnen ausgewählte Arzt berufsrechtlich der ärztlichen Schweigepflicht unterworfen. Als Betreiber der ZAVA Plattform und der dahinterliegenden IT-Infrastruktur haben wir – wie in der Datenschutzerklärung beschrieben – grundsätzlich keinerlei Zugriff auf die von Ihrem Arzt im Rahmen der Konsultation erhobenen personenbezogenen Daten. Im Rahmen der Nutzung der von ZAVA bereitgestellten IT-Infrastruktur durch Sie und den Arzt verarbeiten wir aber naturgemäß Ihre Daten als Dienstleister des von Ihnen ausgewählten Arztes. Der Arzt speichert in der durch ZAVA bereitgestellten IT-Infrastruktur Ihre personenbezogenen Daten sowie Inhalt und Ergebnis der Konsultation. Ihre persönlichen Gesundheitsdaten sind vertraulich und grundsätzlich nur für Sie und Ihren Arzt bestimmt. Im Rahmen von IT-Unterstützungsleistungen, die ZAVA erbringt, erhält ZAVA via Application Programming Interface (API) aktiven Zugriff auf diese Daten und speichert diese separat, um Ihnen z.B. Rezeptdaten in die ZAVA Plattform zu senden sowie Arztberichte, Rechnungen und Krankschreibungen in der ZAVA Plattform anzeigen zu können.

Wir bitten Sie im Rahmen der Registrierung daher um eine gesonderte Datenschutzeinwilligung und – zugunsten der auf der ZAVA Plattform tätig werdenden Ärzte – für den vorstehend geschilderten Fall der IT-Unterstützung durch ZAVA um die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Dies haben wir nachstehend noch einmal explizit für Sie ausformuliert. Sie sind nicht verpflichtet, diese datenschutzrechtliche Einwilligung und die Entbindung von der Schweigepflicht zugunsten der Ärzte zu erteilen und können diese auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Allerdings ist es uns sowie den Ärzten ohne Ihre Einwilligung und die Schweigepflicht-Entbindung (bzw. infolge eines Widerrufs derselben) nicht (mehr) möglich, Dienstleistungen über die ZAVA Plattform zu erbringen und Sie werden dann die ZAVA Plattform nicht (mehr) nutzen können. Wegen eines möglichen Widerrufs kommen Sie bitte unter den in der Datenschutzerklärung angegebenen Kontaktinformationen auf uns zu oder wenden Sie sich an den von Ihnen ausgewählten Arzt. Ein etwa erteilter Widerruf gilt gleichzeitig sowohl der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung als auch als Widerruf der Entbindung von der Schweigepflicht; die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligungen bis zu Ihrem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Wenn Sie im Rahmen der Registrierung den Haken bei „Einwilligungserklärung“ setzen, erteilen Sie vor obigem Hintergrund folgende

Datenschutzeinwilligung für Gesundheitsdaten und Entbindung von der Schweigepflicht

Ich willige ein, dass die ZAVA Deutschland GmbH, Hegestraße 40, 3. Stock, 20251 Hamburg, in Deutschland unter dem Namen “ZAVA” handelnd, gesundheitsbezogene personenbezogenen Daten, welche im Zuge der von mir gewünschten Nutzung der ZAVA Plattform erhoben werden , verarbeitet. Dies gilt sowohl für die in eigener Verantwortung erhobenen Daten (derzeit ist dies allein die Tatsache, dass ich den Kontakt zu dem von mit ausgewählten Arzt suche), als auch für die Verarbeitung als Dienstleister für den von mir jeweils ausgewählten Arzt.

Gleichzeitig entbinde ich den von mir im Rahmen der Nutzung der ZAVA Plattform jeweils ausgewählten Arzt im oben genannten Umfang von der ärztlichen Schweigepflicht, und willige ein, dass er Daten über meine Gesundheit ZAVA zugänglich macht, soweit dies zu Zwecken des Betriebs der ZAVA App, der ZAVA GKV-Webseite, der dahinter liegenden IT-Infrastruktur und zur IT-Unterstützung diesbezüglich erforderlich ist.

Ich bin mir darüber bewusst, dass ich frei über die Nutzung der ZAVA Plattform entscheiden kann, dass meine vorstehenden Einwilligungen absolut freiwillig sind und ich diese auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann (E-Mail an datenschutz@zavamed.com genügt, weitere Kontaktdaten in der Datenschutzerklärung; alternativ auch durch Widerruf gegenüber dem von mir gewählten Arzt). Mein etwaiger Widerruf gilt gleichzeitig als Widerruf beider vorstehender Einwilligungserklärungen; mir ist klar, dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligungen bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung vom Widerruf unberührt bleibt.

Einwilligung in die Abrechnung durch BFS im Rahmen des ZAVA App Services

Liebe Patientin, lieber Patient,

wir möchten uns voll und ganz auf Sie und Ihre Behandlung konzentrieren. Deshalb hat sich der Sie behandelnde Arzt dafür entschieden, die

Abrechnung einem kompetenten Partner zu übertragen:

BFS health finance GmbH

Hülshof 24 . 44369 Dortmund

Telefon 0231-94 53 62-600

Fax 0231-94 53 62-688

patientenservice@meinebfs.de

BFS gewährleistet die zügige, unkomplizierte und korrekte Bearbeitung Ihrer Rechnung. Die beteiligten Ärzte geben Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Abrechnung an die BFS weiter, den technischen Rahmen für die Datenweitergabe bietet die ZAVA Deutschland GmbH, die somit ebenfalls Einsicht in Ihre rechnungsbezogenen Daten erhält. Die BFS spielt die relevanten Abrechnungsdaten, ebenfalls unter Nutzung der technischen Rahmenbedingungen der ZAVA Deutschland GmbH, zurück an die einreichenden Ärzte. BFS ist zugleich Ihr freundlicher und kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen der Rechnung und bietet Ihnen auf Wunsch auch Teilzahlungsmöglichkeiten. Um die Abrechnung in Zusammenarbeit mit BFS zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis. Daher bitten wir Sie um Ihre Zustimmung.

Weitergehende Informationen zum Thema Datenschutz bei BFS und zu Ihren Rechten erfahren Sie unter: meinebfs.de/datenschutz

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen.

Einverständniserklärung

Ich erkläre mich ausdrücklich einverstanden mit der

  • möglichen Anfrage durch den Behandler bei BFS bezüglich der Abrechnung über BFS, auch vor Aufnahme der Behandlung,
  • Einholung einer Bonitätsinformation bei einer Auskunftei durch BFS (unter Angabe von Name, Geburtsdatum und Anschrift des Patienten/Zahlungspflichtigen), soweit erforderlich,
  • Abtretung der sich aus der Behandlung ergebenden Forderungen an BFS,
  • Weiterabtretung der Forderungen durch BFS an die refinanzierende Bank (Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale),
  • Übermittlung der für die Abrechnung und Geltendmachung der Forderungen erforderlichen Informationen (u.a. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Diagnose, Leistungsziffern, Behandlungsdaten und -verläufe) an BFS und ggf. an die refinanzierende Bank,
  • befristeten Nutzung meiner Daten durch BFS zur Prüfung des Entwicklungssystems und Optimierung interner Abläufe bei der Abrechnung; mit anschließender Löschung der Daten.

Ich wurde darüber informiert, dass BFS die Leistungen meines Behandlers mir gegenüber abrechnen und den Rechnungsbetrag bei mir geltend machen wird. Sollte es über die Berechtigung der Forderung unterschiedliche Auffassungen geben, kann der Behandler in einer etwaigen Auseinandersetzung als Zeuge gehört werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten gelöscht. Es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

Schweigepflichtsentbindung

Ich entbinde meinen Behandler, seine Vertretung und BFS in dem aufgezeigten Rahmen jeweils von ihrer Schweigepflicht.

Vorstehende Erklärungen können mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.